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beitragsordnung.md

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Anlage 1: Beitragsordnung

§ 1 Höhe des Mitgliedsbeitrags

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder,
    1. welche natürliche Personen sind: 12 €,
    2. welche keine natürlichen Personen sind: 1337€.
  2. Der Vorstand kann auf Antrag eine Befreiung von der Zahlungspflicht, oder eine Ermäßigung des Beitrages erteilen, ggf. auch rückwirkend. Der Vorstand entscheidet nach billigem Ermessen.

§ 2 Vereinseintritt

  1. Bei Vereinseintritt ist ein anteiliger Jahresbeitrags von je einem Zwölftel pro verbleibenden Kalendermonats bis zur nächsten turnusmäßigen Beitragserhebung fällig.
  2. Die Leistung des Eintrittsbeitrags hat zusammen mit dem Aufnahmeantrag zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht, so ist der Aufnahmeantrag, unbeschadet einer bereits erfolgten Annahme, unwirksam.

§ 3 Verfahren

  1. Der Beitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres erhoben. Der erste Jahresbeitrag ist ungeachtet §2 in voller Höhe 6 Wochen nach Gründung fällig.
  2. Die Zahlung kann per Überweisung oder per Barzahlung an ein Mitglied des Vorstandes erfolgen, sofern dieses zustimmt. Der Verein darf das Lastschrifteinzugsverfahren zur Verfügung stellen.
  3. Zahlungsverzug tritt automatisch vier Wochen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung ein.

§ 4 Beitragszeitraum

Das Beitragsjahr ist das Geschäftsjahr.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Gründung des Vereins in Kraft.