From d74646e1fb0f65e627b01dc5b52d056f29a16f71 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Tim Eismar <65202752+teismar@users.noreply.github.com> Date: Sat, 25 May 2024 11:04:28 +0000 Subject: [PATCH 1/3] =?UTF-8?q?del:=20Vorstand=20kann=20w=C3=A4hlen?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- satzung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 8232ce3..5df0c71 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -154,7 +154,7 @@ Wahlen, wie insbesondere die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfenden, richt 2. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt, damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung gesichert ist. 3. Der Vorstand besteht aus natürlichen Personen, den Vorstandsmitgliedern. Die Bekleidung mehrer Ämter durch eine Person ist zulässig, sofern dies auf Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt. 4. Jedes Vorstandsmitglied besitzt in Abstimmungen und Beschlussfassungen des Vorstands eine Stimme, unbeschadet der Anzahl der ausgeübten Ämter. -5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, wählt der verbleibende Vorstand übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Ersatz. Sind zwei oder mehr der durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. +5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, agiert der verbleibende Vorstand übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Sind zwei oder mehr der durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. 6. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur möglich, sofern zeitgleich eine Neubesetzung des freigewordenen Amtes gemäß dieser Satzung erfolgt. ### § 7b Vertretungsmacht From 1db681489c10485d1fb77766915d47d2f7fcd81a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Tim Eismar <65202752+teismar@users.noreply.github.com> Date: Sat, 25 May 2024 14:08:37 +0200 Subject: [PATCH 2/3] Update satzung.md Co-authored-by: Nina --- satzung.md | 3 ++- 1 file changed, 2 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 5df0c71..22eed40 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -154,7 +154,8 @@ Wahlen, wie insbesondere die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfenden, richt 2. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt, damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung gesichert ist. 3. Der Vorstand besteht aus natürlichen Personen, den Vorstandsmitgliedern. Die Bekleidung mehrer Ämter durch eine Person ist zulässig, sofern dies auf Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt. 4. Jedes Vorstandsmitglied besitzt in Abstimmungen und Beschlussfassungen des Vorstands eine Stimme, unbeschadet der Anzahl der ausgeübten Ämter. -5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, agiert der verbleibende Vorstand übergangsweise bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Sind zwei oder mehr der durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. +5. Sind zwei oder mehr der durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. +6. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur möglich, sofern zeitgleich eine Neubesetzung des freigewordenen Amtes gemäß dieser Satzung erfolgt. 6. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur möglich, sofern zeitgleich eine Neubesetzung des freigewordenen Amtes gemäß dieser Satzung erfolgt. ### § 7b Vertretungsmacht From 7f879bc425fd6c59c6b149460a93e155e90fec68 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Septem9er <33379902+septem9er@users.noreply.github.com> Date: Sat, 7 Sep 2024 14:09:45 +0000 Subject: [PATCH 3/3] Update satzung.md Doppelten Punkt entfernen --- satzung.md | 1 - 1 file changed, 1 deletion(-) diff --git a/satzung.md b/satzung.md index 22eed40..8e5164e 100644 --- a/satzung.md +++ b/satzung.md @@ -156,7 +156,6 @@ Wahlen, wie insbesondere die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfenden, richt 4. Jedes Vorstandsmitglied besitzt in Abstimmungen und Beschlussfassungen des Vorstands eine Stimme, unbeschadet der Anzahl der ausgeübten Ämter. 5. Sind zwei oder mehr der durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitglieder dauerhaft an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. 6. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur möglich, sofern zeitgleich eine Neubesetzung des freigewordenen Amtes gemäß dieser Satzung erfolgt. -6. Die Abwahl eines Vorstandsmitglieds ist nur möglich, sofern zeitgleich eine Neubesetzung des freigewordenen Amtes gemäß dieser Satzung erfolgt. ### § 7b Vertretungsmacht